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   BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05   

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https://dejure.org/2007,11991
BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05 (https://dejure.org/2007,11991)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2007 - 2 BvR 961/05 (https://dejure.org/2007,11991)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2007 - 2 BvR 961/05 (https://dejure.org/2007,11991)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen betreffend das Anhalten einer von jenem an einen Untersuchungsgefangenen adressierten Zeitschrift durch Gerichtsbeschluss; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs hinaus; ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; StPO § 475 Abs. 4
    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer von einem Strafgefangenen an einen Untersuchungsgefangenen adressierten Zeitschrift mangels Erschöpfung des Rechtswegs und mangels hinreichender Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat zudem entschieden, dass das Anhalten einer Druckschrift, die der Absender an einen Strafgefangenen nicht als interesseloser Vermittler, sondern zu dessen Information und Meinungsbildung adressiert hat, grundsätzlich auch den Absender in seinem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG berührt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2004 - 2 BvR 2219/01 -, BVerfGK 4, 305).

    Etwas anders gilt auch dann nicht, wenn die Verfassungsbeschwerde dahingehend auszulegen sein sollte, dass der Beschwerdeführer sich bereits dadurch in seinen Grundrechten verletzt sieht, dass er über das Anhalten von ihm versandter Schriften - sei es generell oder jedenfalls bei erklärtem Eigentumsvorbehalt - als in eigenen Rechten betroffener Absender (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 2004, a.a.O.) nicht bereits unabhängig von einer besonderen Nachfrage benachrichtigt wird (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; aus der Rechtsprechung der Fachgerichte OLG Hamm, MDR 1969, S. 161; OLG Nürnberg, MDR 1980, S. 165).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05
    Etwas anders gilt auch dann nicht, wenn die Verfassungsbeschwerde dahingehend auszulegen sein sollte, dass der Beschwerdeführer sich bereits dadurch in seinen Grundrechten verletzt sieht, dass er über das Anhalten von ihm versandter Schriften - sei es generell oder jedenfalls bei erklärtem Eigentumsvorbehalt - als in eigenen Rechten betroffener Absender (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 2004, a.a.O.) nicht bereits unabhängig von einer besonderen Nachfrage benachrichtigt wird (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; aus der Rechtsprechung der Fachgerichte OLG Hamm, MDR 1969, S. 161; OLG Nürnberg, MDR 1980, S. 165).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05
    Für die ordnungsgemäße Begründung einer Verfassungsbeschwerde ist erforderlich, dass die angegriffene Entscheidung vorgelegt oder ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt wird (BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05
    Etwas anders gilt auch dann nicht, wenn die Verfassungsbeschwerde dahingehend auszulegen sein sollte, dass der Beschwerdeführer sich bereits dadurch in seinen Grundrechten verletzt sieht, dass er über das Anhalten von ihm versandter Schriften - sei es generell oder jedenfalls bei erklärtem Eigentumsvorbehalt - als in eigenen Rechten betroffener Absender (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 2004, a.a.O.) nicht bereits unabhängig von einer besonderen Nachfrage benachrichtigt wird (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; aus der Rechtsprechung der Fachgerichte OLG Hamm, MDR 1969, S. 161; OLG Nürnberg, MDR 1980, S. 165).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05
    Dieser Grundsatz fordert, dass der Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 - stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05
    Für die ordnungsgemäße Begründung einer Verfassungsbeschwerde ist erforderlich, dass die angegriffene Entscheidung vorgelegt oder ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt wird (BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BGH, 18.01.2005 - 2 StE 9/03

    Postverkehr mit Untersuchungshäftling (Anhalten von Sendungen; Mitteilung an den

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05
    Die ebenfalls gegen die Verfügung des Vorsitzenden gerichtete Beschwerde hatte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. Januar 2005 (2 StE 9/03-3 - juris) als unzulässig verworfen.
  • OLG Nürnberg, 04.07.1979 - Ws 661/78
    Auszug aus BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05
    Etwas anders gilt auch dann nicht, wenn die Verfassungsbeschwerde dahingehend auszulegen sein sollte, dass der Beschwerdeführer sich bereits dadurch in seinen Grundrechten verletzt sieht, dass er über das Anhalten von ihm versandter Schriften - sei es generell oder jedenfalls bei erklärtem Eigentumsvorbehalt - als in eigenen Rechten betroffener Absender (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 2004, a.a.O.) nicht bereits unabhängig von einer besonderen Nachfrage benachrichtigt wird (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; aus der Rechtsprechung der Fachgerichte OLG Hamm, MDR 1969, S. 161; OLG Nürnberg, MDR 1980, S. 165).
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